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Gebrauchtwagen Garantie

Gebrauchtwagen-Garantie
Wer sich einen Neuwagen kauft, kann sich auf die Garantien der Hersteller verlassen, die versprechen, dass ihre Fabrikate innerhalb eines bestimmten Zeitfensters in jedem Fall ordnungsgemäß fahrtüchtig bleiben. Sollte es wieder Erwartens zu einem Schaden kommen, haften die Hersteller, indem sie die Reparatur kostenfrei vornehmen oder sogar den Neuwagen durch ein neues ersetzen. Neben der obligatorischen Zweijahres-Garantie geben Hersteller weitere Garantien auf freiwilliger Basis, wie beispielsweise eine Garantie auf Durchrostung. Diese freiwilligen Garantien sind von Hersteller zu Hersteller anders.

Garantie auch für Gebrauchtwagen?
Für Gebrauchtwagen von privaten Verkäufern gibt es solche Garantien nicht. Kommt es nach dem Kauf zu Schäden, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. Mittlerweile bieten Versicherer neben der für jedermann Pflicht Kfz Versicherung Garantieversicherungen für Gebrauchtwagen an. Sie übernehmen sozusagen die Pflichten, die normalerweise der Verkäufer von Neuwagen hat: die verschuldensunabhängige Haftung für Schäden.

Genaues Hinschauen offenbart die Nachteile
Was sich gut anhört, sollte vom Interessenten detaillierter unter die Lupe genommen werden. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen mehrere Klauseln, die die volle Übernahme der Schadenskosten ausschließen. Beispielsweise werden oft lediglich die Lohnkosten der Reparatur übernommen und nicht die Kosten der notwendigen Autoteile. Selbst die wenigen Versicherer, die gegen eine höhere Prämie auch die Kosten der Teile übernehmen, setzen den sogenannten Verkehrswert an. Das heißt, nach dem Willen des Versicherers werden nicht etwa - wie vom Hersteller eigentlich empfohlen - Originalteile verbaut, sondern materialschwache Nachbauten. Aber auch diese zugegeben schmal ausgefallene Erstattung leisten die Versicherer nicht ohne weiteres. Nur bei nahezu neuwertigen Gebrauchtwagen erfolgt die Kostenerstattung in voller Höhe. Denn die Versicherungsbedingungen sehen in der Regel zeitwertgerechte Abschläge vor. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass je älter sein Gebrauchtwagen ist und je länger die Gebrauchtwagengarantie läuft, desto geringer die Kostenerstattung durch die Versicherer ausfällt.

Fazit: Von einer guten Kfz Versicherung hat man mehr
Unterm Strich darf der Sinn von Gebrauchtwagengarantien bezweifelt werden. Es empfiehlt sich vielmehr, auf eine gute Kfz Versicherung mit einem breiten Leistungsumfang zu vertrauen, der im Schadensfall die Kostenübernahme wesentlich unbürokratischer und vollumfänglicher vornimmt. Abgesehen davon ist zu beachten, dass beim Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Verkäufer dieser ohnehin mit einer gesetzlichen Einjahres-Garantie haften muss.

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